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Miete
Die Miete ist einen Gegenleistung, für eine zur Nutzung überlassenen Sache. Die Grundlage
für die Miete bildet der Mietvertrag, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter einer Sache
getroffen wird. In diesem Vertrag ist detailliert festgehalten, wie hoch die Miete ist und zu
welchem Datum sie fällig ist. In der Regel muss die Miete spätestens am 3. des Monats für
den laufenden Monat auf dem Konto des Vermieters gebucht werden. Um einen Mieter in
Verzug zu setzen ist daher keine Mahnung erforderlich. Die Höhe der Miete kann zwischen
dem Vermieter und dem Mieter frei vereinbart werden, eine staatliche Begrenzung gibt es
nicht. Allerdings darf die Miete hierbei nicht die Grenzen der Sittenwidrigkeit überschreiten
(Stichwort: Wucher). Allerdings richten sich die Mieten meist nach den ortüblichen
Mietspiegel. Dieser wird in Zusammenarbeit von Mieter- und Vermieterverbänden, von
Städten und größeren Gemeinden aufgestellt und ist für die jeweilige Stadt oder Gemeinde
gültig. In dem Mietspiegel wird eine ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten
Wohnungsbau angezeigt. Unterscheidungen gibt es hierbei zwischen dem einfachen und dem
qualifizierten Mietspiegel. Der Mieter hat im Bezug auf die Höhe der Miete ein Recht zur
Minderung, wenn die Mietsache mangelhaft ist und sie nicht mehr für den vertraglich
vereinbarten Zweck genutzt werden kann. Allerdings muss vor der Mietminderung der
Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt worden sein und auch eine ausreichende Frist
zur Behebung der Mängel gehabt haben. Des weiteren kann auch der Vermieter die Miete
erhöhen, wenn er bauliche Veränderungen an der Mietwohnung vorgenommen hat, oder auch
eine Anpassung an die ortsüblich Vergleichsmiete erforderlich ist.