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Miete

Die Miete ist einen Gegenleistung, für eine zur Nutzung überlassenen Sache. Die Grundlage für die Miete bildet der Mietvertrag, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter einer Sache getroffen wird. In diesem Vertrag ist detailliert festgehalten, wie hoch die Miete ist und zu welchem Datum sie fällig ist. In der Regel muss die Miete spätestens am 3. des Monats für den laufenden Monat auf dem Konto des Vermieters gebucht werden. Um einen Mieter in Verzug zu setzen ist daher keine Mahnung erforderlich. Die Höhe der Miete kann zwischen dem Vermieter und dem Mieter frei vereinbart werden, eine staatliche Begrenzung gibt es nicht. Allerdings darf die Miete hierbei nicht die Grenzen der Sittenwidrigkeit überschreiten (Stichwort: Wucher). Allerdings richten sich die Mieten meist nach den ortüblichen Mietspiegel. Dieser wird in Zusammenarbeit von Mieter- und Vermieterverbänden, von Städten und größeren Gemeinden aufgestellt und ist für die jeweilige Stadt oder Gemeinde gültig. In dem Mietspiegel wird eine ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau angezeigt. Unterscheidungen gibt es hierbei zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Mietspiegel. Der Mieter hat im Bezug auf die Höhe der Miete ein Recht zur Minderung, wenn die Mietsache mangelhaft ist und sie nicht mehr für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden kann. Allerdings muss vor der Mietminderung der Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt worden sein und auch eine ausreichende Frist zur Behebung der Mängel gehabt haben. Des weiteren kann auch der Vermieter die Miete erhöhen, wenn er bauliche Veränderungen an der Mietwohnung vorgenommen hat, oder auch eine Anpassung an die ortsüblich Vergleichsmiete erforderlich ist.